Nutzungsbedingungen

ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN – PRODUKTE & DIENSTLEISTUNGEN

1. Begriffsbestimmungen

In diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen bezeichnet „Verkäufer“ oder „Unirain“ die Firma UNIRAIN, S.A., und „Käufer“, „Kunde“ oder „Klient“ die Person, das Unternehmen oder die Gesellschaft, die eine Bestellung aufgibt.

2. Bestellungen

2.1 Alle Bestellungen müssen schriftlich erfolgen und unterliegen diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Vom Käufer vorgeschlagene Bedingungen sowie Aussagen, Garantien oder Zusicherungen, die nicht im Angebot oder in der Auftragsbestätigung des Verkäufers enthalten sind oder ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden, sind für den Verkäufer nicht bindend.

2.2 Diese Verkaufsbedingungen treten als Vertrag erst dann in Kraft, wenn die Bestellung des Käufers durch ein entsprechendes Formular des Verkäufers akzeptiert wurde oder alle im Vertrag festgelegten Vorbedingungen erfüllt sind – je nachdem, welches Ereignis später eintritt („Datum des Inkrafttretens“). Falls die Angaben zu Waren, Preisen oder Bedingungen in früheren Angeboten von denen im Bestellformular des Verkäufers abweichen, gelten die im Formular aufgeführten Angaben.

2.3 Änderungen oder Abweichungen vom Vertrag sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich von beiden Parteien vereinbart wurden. Der Verkäufer behält sich jedoch das Recht vor, vor der Lieferung geringfügige Änderungen und/oder Verbesserungen an den Produkten vorzunehmen, sofern deren Leistung nicht negativ beeinflusst wird und weder der Preis noch das Lieferdatum geändert werden.

2.4 Unirain behält sich das Recht vor, den Produktionsprozess seiner Produkte sowie technische Daten und Leistungsmerkmale zu ändern, wenn diese Änderungen dem technischen Fortschritt entsprechen. Über alle Änderungen oder die Einstellung von Produkten wird Unirain rechtzeitig informieren.

3. Angebote, Offerten und Aktionen

3.1 Das Angebot des Verkäufers ist innerhalb der darin angegebenen Frist gültig oder, wenn keine Frist angegeben ist, für dreißig Tage ab dem Ausstellungsdatum.

3.2 Die Preise gelten für Lieferungen innerhalb der im Angebot genannten Frist und verstehen sich ausschließlich Mehrwertsteuer sowie sonstiger außerhalb Spaniens erhobener Steuern, Zölle oder Gebühren im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung.

3.3 Die Preise gelten (a) für die Lieferung der Ware ab Werk (EXW) Versandstelle des Verkäufers, ohne Fracht, Versicherung und Handhabungskosten, sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes angegeben ist.

3.4 Alle Angebote beruhen auf der Annahme, dass die angebotene Gesamtmenge bestellt wird. Andernfalls behält sich Unirain das Recht vor, das Angebot zu überarbeiten und anzupassen.

3.5 Die auf der Website oder in technischen Datenblättern angegebenen Produkte, Referenzen und Preise können sich nach Erhalt der Auftragsbestätigung durch den Verkäufer ändern. Der Kunde kann seine bisherigen Bestellungen jederzeit über sein Konto auf der Unirain-Website einsehen.

4. Preise

4.1 Unirain stellt allen Kunden aktuelle Produktpreise über seine Website zur Verfügung. Preise und Spezifikationen können ohne vorherige Ankündigung geändert werden, sofern kein gesonderter Vertrag mit einer entsprechenden Klausel besteht.

4.2 Die in den Angeboten angegebenen Preise sind in Euro angegeben und beinhalten keine Transport-, Versicherungs-, Installationskosten oder direkte/indirekte Steuern, Zollgebühren oder andere Abgaben im Zusammenhang mit Kauf, Verkauf, Export oder Import der Ware.

4.3 Alle Preise, die Unirain dem Kunden in Angeboten, Offerten, Bestellungen, Lieferscheinen oder Rechnungen mitteilt, verstehen sich gemäß EXW (Incoterms 2010) ab Werk in Dos Hermanas, Sevilla, Spanien. Der in einem Angebot angegebene Preis bleibt bis zum im Dokument genannten Gültigkeitsdatum verbindlich.

4.4 Zur Bestätigung eines Angebots (Offerte, Proforma-Rechnung oder Unirain-Bestellung) sendet der Kunde die Annahme des Dokuments (als Bestätigung) und reserviert das Material für maximal 30 Tage. Nach Ablauf dieser Frist wird das Produkt freigegeben und wieder zum Verkauf angeboten. Verfügt der Kunde über kein Kreditlimit, muss die Zahlung vor Ablauf des Dokuments erfolgen, wobei die Zahlung als Annahme des Angebots gilt.

4.5 Ist der Kunde mit seinen Zahlungen im Rückstand, kann Unirain nach Bestellbestätigung die Lieferung entsprechend den zuvor vereinbarten Fristen vorbereiten.

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Die Zahlung des Rechnungsbetrags hat gemäß den mit Unirain vereinbarten Zahlungsbedingungen und innerhalb der angegebenen Frist zu erfolgen, sofern keine anderen Bedingungen vereinbart wurden. Eine Lieferverzögerung, die nicht von Unirain zu vertreten ist, berechtigt nicht zur Verschiebung der Zahlung.

5.2 Der Kunde muss die Zahlung per Banküberweisung direkt auf das Konto von Unirain in Euro leisten. Für Kunden, deren Zahlungswährung nicht Euro ist, gilt der am Tag der Zahlung gültige Umrechnungskurs, entweder vor dem Fälligkeitsdatum der Rechnung oder im Fall von Vorauszahlung bei Bestellbestätigung.

5.3 Unirain behält sich das Recht vor, Verzugszinsen und Inkassokosten auf unbezahlte Rechnungen zu erheben. Diese Kosten werden zur bestehenden Forderung des Kunden hinzugerechnet, entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

5.4 Bei Zahlungsverzug kann Unirain ausstehende Lieferungen aussetzen, neue Materialanfragen ablehnen oder rechtliche Schritte zur Einziehung einleiten.

5.5 Im Falle einer vorzeitigen Vertragsauflösung – aus welchem Grund auch immer – ist der Kunde verpflichtet, alle bis dahin erbrachten Leistungen und gelieferten Produkte sofort zu bezahlen sowie Unirain entstandene Schäden zu ersetzen.

5.6 Kündigt der Kunde den Vertrag einseitig und ohne Vorankündigung sowie ohne Vertragsverletzung seitens Unirain und sendet die Ware zurück, trägt der Kunde alle durch die Rücksendung entstehenden Kosten. Unirain behält sich das Recht vor, dem Kunden Bearbeitungs-, Verpackungs- und Transportkosten in Rechnung zu stellen.

6. Lieferfristen

6.1 Falls es Änderungen bei den Lieferzeiten oder der Beschaffenheit der Bestellung im Vergleich zur Auftragsbestätigung gibt, wird Unirain den Kunden umgehend darüber informieren.

6.2 Die Lieferung der Produkte kann in mehreren Teillieferungen erfolgen, sofern dies vom Kunden in der Bestellung gewünscht und zuvor von Unirain akzeptiert wurde. Bei Mengenrabatten erfolgt der Versand in einer einzigen Lieferung, es sei denn, Teillieferungen wurden vorher vereinbart und im Dokument vermerkt.

6.3 Unirain verpflichtet sich, alle mit dem Kunden vereinbarten Liefertermine einzuhalten. Diese Termine können jedoch aus produktionstechnischen Gründen geändert werden. In diesem Fall informiert Unirain den Kunden so früh wie möglich. Wenn der Kunde diese Änderungen kennt und akzeptiert, entsteht daraus kein Anspruch auf Vertragsstrafe und kein Recht zur Vertragsauflösung.

7. Transport der Waren

7.1 Die Transportkosten sind nicht im Produktpreis enthalten. Unirain verkauft seine Produkte gemäß den Bedingungen EXW (Incoterms 2010). Sobald die Ware das Lager des Verkäufers verlässt, haftet dieser nicht mehr für Verluste, Schäden oder Lieferverzögerungen. Der Käufer trägt alle Kosten für Versand, Transport, Zoll, Steuern und weitere Gebühren im Zusammenhang mit dem Versand, sofern im Auftrag nichts anderes vereinbart wurde.

7.2 Werden bei der Lieferung sichtbare Schäden an der Verpackung oder am Produkt festgestellt, muss der Kunde dies im Lieferschein vermerken, der mit dem Spediteur unterzeichnet wird. Andernfalls werden keine Reklamationen akzeptiert. Unirain übernimmt keine Haftung für Schäden durch Verpackung, sofern diese nicht innerhalb von zehn Tagen nach Lieferung schriftlich und nachweisbar mitgeteilt und anschließend von Unirain geprüft wurden.

7.3 Wird die Lieferung einer Bestellung aus Gründen, die beim Kunden liegen, um mehr als einen Monat verzögert, nachdem das Material vorbereitet und lagernd ist, kann Unirain Lagerkosten bis zur tatsächlichen Auslieferung in Rechnung stellen.

8. Eigentumsvorbehalt und Risikoübertragung

8.1 Der Kunde trägt alle mit dem Kauf verbundenen Risiken ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Waren an den Spediteur.

8.2 Wenn der Kunde die Annahme der Waren ohne triftigen Grund verweigert, haftet er für alle daraus resultierenden Schäden.

8.3 Unirain behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung vor, auch wenn die Waren bereits ausgeliefert wurden. Mit der vollständigen Zahlung geht das Eigentum automatisch auf den Kunden über. Ab der Lieferung trägt der Kunde das Risiko für Verlust oder Beschädigung der Produkte.

8.4 Erfolgt die Zahlung nicht bis zum Fälligkeitsdatum der Rechnung und hat der Kunde das Produkt oder Teile davon bereits an Dritte weiterveräußert, gilt der Kunde als Vertreter von Unirain. Die Veräußerung erfolgt im Namen von Unirain, und der Kunde ist verpflichtet, den Verkauf separat zu verbuchen und den Erlös umgehend an Unirain weiterzuleiten.

9. Qualitäts- und Funktionsgarantie

9.1 Unirain gewährt dem Kunden eine Garantie auf Material- und Herstellungsfehler für einen Zeitraum von zwei Jahren ab Rechnungsdatum, vorausgesetzt das Produkt wurde unter normalen Nutzungsbedingungen verwendet. Unirain übernimmt keine Verantwortung für Montagen, Demontagen oder Reparaturen durch nicht autorisiertes Personal. Die Garantie beschränkt sich auf den Austausch oder die Reparatur defekter Teile. Schäden an Kulturen oder Folgeschäden werden nicht übernommen.

9.2 Diese Garantie ersetzt alle anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien, einschließlich Handelsgarantien, wie in den Garantiebedingungen von Unirain festgelegt.

9.3 Stellt der Kunde einen Defekt fest, muss er Unirain spätestens 30 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich und nachweisbar benachrichtigen. Dabei sind mindestens die Seriennummer des Produkts und eine kurze Fehlerbeschreibung anzugeben, gemäß den Unirain-Richtlinien für Reklamationen und Rücksendungen.

9.4 Bestätigt Unirain den Defekt, wird das Produkt nach Wahl von Unirain kostenlos repariert oder ersetzt, sofern die Reklamation innerhalb der Garantiefrist erfolgt und den Rückgabebedingungen von Unirain entspricht. Verschleißteile sind von der Garantie ausgeschlossen.

9.5 Reparierte Produkte unterliegen weiterhin der ursprünglichen Garantiefrist, wobei sich diese nur auf die reparierten Funktionen oder Teile bezieht.

9.6 Stellt sich bei Überprüfung heraus, dass das Produkt einwandfrei funktioniert oder die Ursache des Defekts extern ist, wird das Produkt dem Kunden mit Prüfgebühren und Versandkosten zurückgesendet.

9.7 Technische Informationen und Dokumentation zu aktuellen Produkten von Unirain stehen dem Kunden auf der Website von Unirain zum Download zur Verfügung.

9.8 Die Garantie erlischt, wenn das Produkt durch den Kunden oder Dritte modifiziert, repariert oder manipuliert wurde.

10. Rückgabe von Produkten

Unirain kann die Rückgabe von Produkten durch den Kunden akzeptieren, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Es werden nur standardisierte und wiederverwendbare Produkte zurückgenommen. Maßanfertigungen, Sonderanfertigungen, Ersatzteile oder Verschleißteile sind ausgeschlossen.
  • Rückgaben sind nur innerhalb von drei Monaten ab Lieferdatum möglich, basierend auf dem Lieferschein, der von Unirain erstellt und dem Spediteur übergeben wurde.
  • Der Kunde muss bei Rücksendung die Bestellnummer und/oder Lieferscheinnummer und/oder Rechnungsnummer angeben, unter der das Produkt erworben wurde.
  • Zurückgesendete Produkte müssen die Rückgabekriterien erfüllen und sich in der Originalverpackung, unbenutzt und versiegelt befinden. Manipulierte Produkte oder Produkte ohne Originalverpackung werden nicht akzeptiert und nicht gutgeschrieben.
  • Wenn die Rückgabekriterien erfüllt sind, erstellt Unirain nach Prüfung eine Gutschrift über den Warenwert.
  • Die Versandkosten für Rücksendungen trägt in jedem Fall der Kunde.
  • Falls das Produkt nach Rücksendung die Rückgabekriterien nicht erfüllt, informiert Unirain den Kunden und bittet um Entscheidung zur Rücksendung auf dessen Kosten oder zur Entsorgung.

11. Haftungsbeschränkung

11.1 Unirain haftet nicht für Verluste oder Schäden, die durch Ursachen entstehen, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen.

11.2 Unirain haftet für Produktmängel nur, wenn der Kunde diese innerhalb der oben genannten Garantiefristen schriftlich gemeldet hat. Die Haftung ist auf Reparaturen in den eigenen Einrichtungen oder auf den Austausch von Waren beschränkt.

11.3 Unirain haftet nicht für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden, unabhängig von der Ursache.

11.4 Die maximale Haftung von Unirain beschränkt sich auf den Wert der gelieferten Produkte und/oder Dienstleistungen gemäß diesen Bedingungen. Darüber hinausgehende Haftungen werden nicht übernommen.

12. Haftung bei äußeren Umständen

Unirain übernimmt keine Haftung für die Nichterfüllung seiner Verpflichtungen, wenn diese auf Ursachen zurückzuführen sind, die außerhalb seiner Kontrolle liegen. Dazu gehören unter anderem höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Streiks, behördliche Maßnahmen, technische Ausfälle oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse.

13. Geistiges und gewerbliches Eigentum

Durch den Zugriff auf die Website, ihre Nutzung oder Einsichtnahme erklärt sich der Nutzer mit den in den Nutzungsbedingungen der Website aufgeführten Bedingungen einverstanden. Diese finden sich im unteren Bereich der Website und enthalten Informationen zu Eigentumsrechten, Marken, Lizenzen sowie weiteren Punkten, die die ordnungsgemäße Nutzung der Website sowie der Produkte und Dienstleistungen von Unirain betreffen.

14. Teilnichtigkeit

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig oder nicht durchsetzbar sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die betroffene Klausel wird durch eine andere ersetzt oder ergänzt, die dem ursprünglichen Sinn und Zweck am nächsten kommt und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entspricht.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese Bedingungen, ihre Anwendung und Auslegung unterliegen dem spanischen Recht bzw. dem regionalen Recht der Autonomen Gemeinschaft, dem Unirain gemäß den geltenden Vorschriften unterliegt.

Die Vertragssprache ist Spanisch.

Die Parteien verpflichten sich, etwaige Streitigkeiten gütlich zu lösen. Ist eine einvernehmliche Einigung nicht möglich, vereinbaren beide Parteien ausdrücklich, unter Verzicht auf jeden anderen Gerichtsstand, die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte der Stadt Sevilla, Spanien.

16. Datenschutz und Vertraulichkeit

Durch den Zugriff auf die Website, deren Nutzung oder Einsichtnahme wird der Nutzer über die Datenschutz- und Cookie-Richtlinie informiert, die sich im unteren Bereich derselben Website befindet. Dort findet der Nutzer alle relevanten Informationen über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten, seine Rechte sowie die Cookie-Richtlinie von Unirain.

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